10 Goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur
In Zusammenarbeit aller Wassersportverbände wurden diese 10 Goldenen Regeln auf Anregung des Bundesverkehrsministeriums für den Bereich der an Bundeswasserstraßen angrenzenden Naturschutzgebiete erarbeitet.
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Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und
in allen sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien.
Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke
(Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze.
Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit
Wasserpflanzen.
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Halten Sie einen ausreichendn Mindestabstand zu Röhrichtbeständen,
Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie
Ufergehölzen - auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter.
Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem
Wasser - wenn möglich mehr als 100 m.
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Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften.
Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, mindestens
zeitweise, völlig untersagt oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen
möglich.
-- Beachten Sie die Befahrungsregelungen --
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Nehmen Sie in "Feuchtgebieten internationaler Bedeutung" bei der
Ausübung des Wassersports besondere Rücksicht. Diese Gebiete
dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher
besonders schutzbedürftig.
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Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche
Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
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Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der
sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln,
Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen, um diese zu gefährden.
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Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um die Tiere
nicht zu vertreiben oder zu stören. Halten Sie mindestens 300 bis 500 m
Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen, und bleiben
Sie hier auf jeden Fall in der Nähe markierten Fahrwassers. Fahren Sie hier
mit langsamer Fahrstufe.
- Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
- Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht
ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle
müssen genauso wie Altöl in bestehende Sammelstellen der Häfen
abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die
sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stilliegen den Motor Ihres
Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch
Lärm und Abgase zu belasten.
- Machen Sie sich diese Regeln zu eigen, informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrgebiet geltenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, daß diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden. An kleinen Gewässern mit angrenzenden Naturschutzgebieten betrachtet der Deutsche Kanu-Verband die Wasserwanderwege als Wanderwege im Sinne der Naturschutzgesetze und -verordnungen. Ein Verlassen der Wasserwanderwege, d.h. Anlanden usw. ist hier selbstverständlich nicht gestattet. Der DKV appelliert an seine Mitglieder und alle Kanuwanderer, sich im eigenen Interesse diszipliniert zu verhalten.
Darüber hinaus gelten diese 10 Goldenen Regeln sinngemäß auf allen großen und kleinen Gewässern.
Der Kanuwanderer mit seinem muskelkraftbetriebenen Sportboot sollte als aktiver Naturschützer immer bemüht sein, den größtmöglichen Abstand zu schützenswerten Ufer- und Schilfzonen zu halten.
Helfen Sie, die Lebensmöglichkeiten der Tier- und Pflanzenwelt in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern. Durch
allgemeine Umweltverschmutzung und zerstörenden Wasserbau sind
schon viel zu viele Lebewesen in ihrem Bestand gefährdet.
© 2002-2005 bei Peter Rahmann, Stand: 12.09.06
erstellt von Holger Ketelhut,
holger@northern-canoe.de

